Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma RFS - Zweiwege-Baggerfahrer

Allgemeines

1. (Kollidierende Bedingungen, Schriftform, Nebenabreden) Für diesen Vertrag sowie für künftige Verträge gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Dienstleister ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Auf Nebenabsprachen vor und bei Vertragsschluss kann sich der Mieter nur bei unverzüglicher schriftlicher Bestätigung berufen.

2. (Änderungsvorbehalt) Die Angebote des Dienstleisters sind freibleibend.

3. (Aufrechnung, Zurückbehaltung) Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Mieter sind nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

4. (Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl) Erfüllungsort ist der Firmensitz des Vermieters in Polch, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand nach Wahl des Vermieters oder das für den Sitz des Mieters zuständige Gericht. Anwendbar ist deutsches Recht.

Übergabe der Mietsache, Mängelrüge und Haftung